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Ausbildung und Prüfung laut Gesetz von 1999
Wie läuft die Ausbildung und Prüfung ab?
Strikt nach dem Gesetz von 1999
- Formalitäten (Leumundszeugnis, Medical, Übungslizenz,
Flugbuch)
- Theoretische und praktische Schulung durch Fluglehrer bis
der Kandidat reif ist für seinen ersten Soloflug
- Erster Soloflug
- Dreißig Stunden Soloflug unter Aufsicht eines Fluglehrers
(mit regelmäßigen Gesprächen über Fortschritte ... sowie
zusätzlichen Erläuterungen und gelegentlichen Mitfliegen, also Checken
vor Ort, ob sich keine falschen Gewohnheiten einschleichen ...)
- Erst nach diesen dreißig Solostunden unter Aufsicht
eines Fluglehrers kann der Flugschüler die Zulassung zur Prüfung
beantragen (Formular). Er darf dabei drei Flugprüfer seiner Wahl vorschlagen.
- Dieses Formular muss von seinem Fluglehrer unterzeichnet
werden und wird an die Luftfahrtbehörde geschickt.
- Die Behörde weist dem Prüfling einen Prüfer
zu. (Vergleiche dazu die Artikel 43 bis 46 des Kgl. Erlasses von 1999)
- Die theoretische und praktische Prüfung wird vor dem
Prüfer abgelegt an einem Ort, der mit dem Prüfer zu vereinbaren
ist.
Laut Anhang zum Kgl. Erlass von 1999 umfasst sie folgende Anforderungen:siehe Anhang Kgl Erlass von 1999
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irgendwo zwischen Punkt 1 und 8 kann die Luftrechtprüfung
in Brüssel im Prüfungssaal des Luftfahrtministeriums am PC
absolviert werden (Praxis siehe unten !!!)

Der Prüfungssaal in Brüssel, 2. Etage über Gare du Nord

Ein Terminal zum Ablegen der Luftrecht-Prüfung
Erst wenn man diese ganze Prozedur erfolgreich
durchlaufen hat, bekommt man die belgische ULM-Fluglizenz. Diese muss man besitzen,
wenn man permanent in Belgien fliegen will.
Zu bemerken ist noch, dass ein ein Prüfer mindestens Fluglehrer
in der Kategorie (ULM - DPM) sein muss, die er prüfen soll.
Fazit:
Das alles ist im Vergleich zu den Pionierjahren sehr streng
und aufwändig geworden. Das liegt z.T. an der Verantwortunglosigkeit gewisser
Piloten, Fluglehrer (oder sog. "Hilfs-Fluglehrer") und/oder Maschinenverkäufer,
die in der Vergangenheit zu vielen Unfällen mit Todesfolge geführt
hat, weil manche Piloten weder theoretisch noch praktisch ausreichend ausgebildet
waren.
Seit der strengeren Regulierung verzeichnet die ULM-Welt bei
ständig steigender Pilotenzahl immer weniger Unfälle ... und trotz
allem ist die Regelung noch menschlich und relativ frei,
da nicht von der Behörde selbst durchgeführt, sondern von Fliegerkollegen,
die selbst sehr gut um die Probleme angehender Piloten wissen.
Und praktisch ??
- 84,00 Euro berappen auf das übliche Konto
Administration de l’Aéronautique
CCN - 2. Etage, Service des Licences
Rue du Progrès 80, Boite 5
B - 1030 Brussel
Konto
- Nr 679-2006022-62
IBAN: BE51 6792 0060 2262
BIC/SWIFT : PCHQ BEBB
Telefon : 02/
277 43 87
Fax: 02/ 277 42 84
- Das WORD-Einschreibeformular für Luftrecht-Prüfung:
hier downloaden, anschließend
ausfüllen und an die Behörde schicken (Adresse, Faxnummer und Mail-Adresse
stehen auf dem Formular, z.B per email an info.icarus@mobilit.fgov.be
)
Als Wunschtermin angeben
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