Ausbildung und Prüfung laut Gesetz von 1999

Wie läuft die Ausbildung und Prüfung ab? Strikt nach dem Gesetz von 1999

  1. Formalitäten (Leumundszeugnis, Medical, Übungslizenz, Flugbuch)
  2. Theoretische und praktische Schulung durch Fluglehrer bis der Kandidat reif ist für seinen ersten Soloflug
  3. Erster Soloflug
  4. Dreißig Stunden Soloflug unter Aufsicht eines Fluglehrers (mit regelmäßigen Gesprächen über Fortschritte ... sowie zusätzlichen Erläuterungen und gelegentlichen Mitfliegen, also Checken vor Ort, ob sich keine falschen Gewohnheiten einschleichen ...)
  5. Erst nach diesen dreißig Solostunden unter Aufsicht eines Fluglehrers kann der Flugschüler die Zulassung zur Prüfung beantragen (Formular). Er darf dabei drei Flugprüfer seiner Wahl vorschlagen.
  6. Dieses Formular muss von seinem Fluglehrer unterzeichnet werden und wird an die Luftfahrtbehörde geschickt.
  7. Die Behörde weist dem Prüfling einen Prüfer zu. (Vergleiche dazu die Artikel 43 bis 46 des Kgl. Erlasses von 1999)
  8. Die theoretische und praktische Prüfung wird vor dem Prüfer abgelegt an einem Ort, der mit dem Prüfer zu vereinbaren ist.
    Laut Anhang zum Kgl. Erlass von 1999 umfasst sie folgende Anforderungen:siehe Anhang Kgl Erlass von 1999
  9. irgendwo zwischen Punkt 1 und 8 kann die Luftrechtprüfung in Brüssel im Prüfungssaal des Luftfahrtministeriums am PC absolviert werden (Praxis siehe unten !!!)

Der Prüfungssaal in Brüssel, 2. Etage über Gare du Nord


Ein Terminal zum Ablegen der Luftrecht-Prüfung

Erst wenn man diese ganze Prozedur erfolgreich durchlaufen hat, bekommt man die belgische ULM-Fluglizenz. Diese muss man besitzen, wenn man permanent in Belgien fliegen will.

Zu bemerken ist noch, dass ein ein Prüfer mindestens Fluglehrer in der Kategorie (ULM - DPM) sein muss, die er prüfen soll.


Fazit:

Das alles ist im Vergleich zu den Pionierjahren sehr streng und aufwändig geworden. Das liegt z.T. an der Verantwortunglosigkeit gewisser Piloten, Fluglehrer (oder sog. "Hilfs-Fluglehrer") und/oder Maschinenverkäufer, die in der Vergangenheit zu vielen Unfällen mit Todesfolge geführt hat, weil manche Piloten weder theoretisch noch praktisch ausreichend ausgebildet waren.

Seit der strengeren Regulierung verzeichnet die ULM-Welt bei ständig steigender Pilotenzahl immer weniger Unfälle ... und trotz allem ist die Regelung noch menschlich und relativ frei, da nicht von der Behörde selbst durchgeführt, sondern von Fliegerkollegen, die selbst sehr gut um die Probleme angehender Piloten wissen.


Und praktisch ??

  1. 84,00 Euro berappen auf das übliche Konto

    Administration de l’Aéronautique
    CCN - 2. Etage, Service des Licences
    Rue du Progrès 80, Boite 5
    B - 1030 Brussel

    Konto - Nr 679-2006022-62
    IBAN: BE51 6792 0060 2262
    BIC/SWIFT : PCHQ BEBB

    Telefon : 02/ 277 43 87
    Fax: 02/ 277 42 84


  2. Das WORD-Einschreibeformular für Luftrecht-Prüfung: hier downloaden, anschließend ausfüllen und an die Behörde schicken (Adresse, Faxnummer und Mail-Adresse stehen auf dem Formular, z.B per email an info.icarus@mobilit.fgov.be )
    Als Wunschtermin angeben

 


HELI Robinson RH44
Kennung: OO-HCT
Pilot(en) Sylviane



DTA Combo Magic
Kennung: OO-G65
Pilot: Alfons
VELZ



FK12 Comet
Kennung: D-MSLK
Pilot(en): Leo Kraus


HELI Ecureuil AS355N
Kennung: OO-HCW
Pilote(en) : Michèle


ATEK  Zephir
Kennung: F-JPBQ
Pilot(en): Daniel Joly


DTA Voyager
Kennung: OO-E42
Pilot(en): Egbert Maus
         Edmund Mertens


FK14 Polaris
Kennung: OO-E72
Pilot(en): Marcel Rauw


FK12 Comet
Kennung: D-MGJE
Pilot(en): Wigbert Rippert

Kniebrett und Handschuhe !

Tipp für Tragschrauber- und Trikepiloten ! Praktisches Kniebrett und super Handschuhe, selbst hergestellt !!



 
 
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