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Muss man mehr als 80 Euro bezahlen, wenn man nach Büllingen will ?
Seit einigen Jahren hält sich in deutschen Ultraleichtfliegerkreisen hartnäckig ein Gerücht, dass man 87 Euro Gebühr bezahlen muss, wenn man in den belgischen Luftraum einfliegen will und beispielsweise in Büllingen landen will, um dort kurz mal eine Tasse Kaffee zu trinken ... Was ist dran an dem Gerücht und wie schlimm ist es wirklich ?
In der Tat gibt es eine solche Gebührenforderung seitens unseres Luftfahrtministeriums
- Bis zum 16. April dieses Jahres war das eine rein behördliche Forderung ohne gesetzliche Basis.
Seit dem 16. April 2009 ist diese Forderung nun auch offiziell in einen Königlichen Erlass gegossen worden, also Gesetz.
- sie ist vor allem geschaffen worden für die belgischen Piloten, die eine Maschine mit ausländischer Kennung fliegen und diese nicht als belgische Maschine einregistrieren lassen, sondern sie mit der ausländischen Kennung in Belgien stationieren.
Warum ist das so ?
- Wenn man z.B. eine Maschine französischen oder deutschen Fabrikats in
Belgien registrieren lassen will, muss erst eine Zulassungsprozedur absolviert werden, und das dicke Ende kommt, nachdem
man seine OSKAR-OSKAR- Kennung (= die belgische) endlich hat: dann ist
eine Steuer von rund 700 Euro für die Inbetriebnahme des Gerätes ("Taxe
de mise en circulation") zu entrichten.
- Um diesen Gebühren zu entgehen, haben viele (vor allem frankophone)
UL-Piloten, die in der Nähe der französischen Grenze wohnen, ihre
Maschinen einfach in Frankreich registrieren lassen. Denn dort war
bisher fast alles gratis und auch die Behörden waren bisher allgemein
sehr zuvorkommend.
- Um von diesen "falschen Franzosen" trotzdem Steuergelder zu kassieren
hat die belgische Luftfahrtbehörde diese jährliche Überfluggebühr für
Flugzeuge mit einer nicht belgischen Kennung eingeführt.
Wir können die Überlegungen der Luftfahrtbehörde durchaus nachvollziehen, aber trotzdem fühlen wir uns in Büllingen durch dieses Gesetz benachteiligt und in unserem verfassungsmäßig verankerten Recht auf Gleichbehandlung verletzt.
- In Büllingen stehen mehr als 20 UL-Flugzeuge. Sie sind allesamt belgisch registriert (OO-XYY), weil wir in Büllingen immer alle Gesetze respektiert haben und alle Piloten dazu gedrängt haben, sich mit den belgischen Gesetzen in Einklang zu bringen.
Das haben alle Piloten getan, auch die deutschen Piloten, die bei uns im Club sind und mit belgischem Schein eine belgisch registrierte Maschine fliegen. Man kann also sagen, dass durch dieses neue Gesetz gerade die bestraft werden, die sich immer an alle Gesetze gehalten haben.
- Seit die Überfluggebühr bekannt ist, haben viele deutsche Piloten Angst nach Büllingen zu fliegen. Dadurch wird Büllingen als einziger Flugplatz des deutschsprachigen Gebietes in Belgien sozusagen von zwei Dritteln unserer Fliegerfreunde, nämlich den deutschen, abgeschnitten. Und das, wo wir uns doch gerade wegen unserer Grenzlage und Mehrsprachigkeit als
UL-Flugplatz mit europäischem Grundgedanken verstehen, mit einer Bindefunktion
zwischen Staaten, Sprachen und Kulturen, ganz im Sinne des Schengener Abkommens.
- Im Hinblick auf unsere Grenzlage und auch auf unser Flugplatzfest sind wir dabei, mit den Behörden in Brüssel über eine Sonderregelung für Büllingen zu verhandeln. Ihr seid eingeladen, uns weiter wie bisher in Büllingen zu besuchen, alle Infos dazu erhaltet Ihr
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